INFO über §9 (Pickerl)

INFO über §9 (Pickerl)

Beitragvon can am 800R » So 14. Jan 2018, 16:15

In den letzten Wochen gab es in der Zeitung Berichte über Anzeigen wegen Überprüfungsplanketen ,die nicht am richtigen Ort geklebt waren.
Ich stelle den originalen §9 Absatz b für Motorräder dazu ins Forum:
Dateianhänge
gäog.PNG
gäog.PNG (196.79 KiB) 7006-mal betrachtet
Benutzeravatar
can am 800R
 
Beiträge: 600
Registriert: Do 17. Sep 2009, 09:12

Re: INFO über §9 (Pickerl)

Beitragvon can am 800R » Di 16. Jan 2018, 11:42

Nachdem ich das Problem bei einer Typsierungsstelle angesprochen habe und natürlich keine klare Lösung des Problemes bekommen habe gab es trotzdem folgende Vorschläge:
Man darf das Pickerl auf eine dafür vorgesehene Plastigunterlage die mittels Einmalverschluss an dem Stossdämpfer anbringen rechte Seite aber nicht Tiefer als 40 cm vom Boden.
Kontrolierende Organe haben ein nur bis zu dieser Tiefe erlaubte Bückung! :| :| :|
Ansonst auf alle nur mit Werkzeug und nicht zu leicht demontierbaren Stellen.(welche sind die??)
Benutzeravatar
can am 800R
 
Beiträge: 600
Registriert: Do 17. Sep 2009, 09:12


Zurück zu Can am Spyder



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Infos
Ich stimme zu