Seite 1 von 1

INFO über §9 (Pickerl)

BeitragVerfasst: So 14. Jan 2018, 16:15
von can am 800R
In den letzten Wochen gab es in der Zeitung Berichte über Anzeigen wegen Überprüfungsplanketen ,die nicht am richtigen Ort geklebt waren.
Ich stelle den originalen §9 Absatz b für Motorräder dazu ins Forum:

Re: INFO über §9 (Pickerl)

BeitragVerfasst: Di 16. Jan 2018, 11:42
von can am 800R
Nachdem ich das Problem bei einer Typsierungsstelle angesprochen habe und natürlich keine klare Lösung des Problemes bekommen habe gab es trotzdem folgende Vorschläge:
Man darf das Pickerl auf eine dafür vorgesehene Plastigunterlage die mittels Einmalverschluss an dem Stossdämpfer anbringen rechte Seite aber nicht Tiefer als 40 cm vom Boden.
Kontrolierende Organe haben ein nur bis zu dieser Tiefe erlaubte Bückung! :| :| :|
Ansonst auf alle nur mit Werkzeug und nicht zu leicht demontierbaren Stellen.(welche sind die??)